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Wie komme/n ich/wir zu einer Beratung?

Wenn Sie sich entschlossen haben, eine Beratung in Anspruch zunehmen, dann geht es folgendermassen weiter: Sie können anrufen, oder persönlich vorbeischauen, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Dies ist am besten möglich zu den Bürozeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Mittwoch von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Sie schildern unseren Sekretärinnen oder Beratungskräften kurz Ihr Anliegen; einige wichtige Angaben werden aufgenommen und Sie können Informationen bekommen und Ihre Fragen zur Lebensberatung stellen.
Innerhalb von 14 Tagen nach diesem ersten Kontakt erhalten Sie ein Erstgespräch mit einer unserer Beratungskräfte. Innerhalb dieses maximal einstündigen Gesprächs können folgende Fragen geklärt werden: Ist eine längerfristige Beratung notwendig? Erscheinen anderweitige Hilfsangebote sinnvoll, zu denen eine Weiterverweisung geschehen kann? Sie können nun direkt Ihre Problemlage und Ihre Wünsche an die Beratung schildern. Manchmal ergibt sich schon aus diesem ersten Gespräch eine Entlastung in der geschilderten Situation. In akuten Krisensituationen wird meist ein weiteres Gespräch vereinbart, ansonsten schließt sich eine Wartezeit in der Regel von etwa vier bis sechs Wochen bis zu einer Weiterberatung an. Es gibt in diesem Gespräch bereits Vorüberlegungen, ob es sinnvoll ist, weitere Personen (Familienmitglieder oder auch Lehrer, Erzieherinnen usw.) in die weitere Beratung miteinzubeziehen. Über einen möglichen Wechsel der Beratungskraft zur Weiterberatung und die Regelungen zur Teilkostenbeteiligung werden Sie ebenfalls im Erstgespräch informiert.

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