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Wie
komme/n ich/wir zu einer Beratung?
Wenn Sie sich entschlossen haben, eine Beratung in Anspruch zunehmen,
dann geht es folgendermassen weiter: Sie können anrufen, oder
persönlich vorbeischauen, um einen Termin für ein Erstgespräch
zu vereinbaren.
Dies
ist am besten möglich zu den Bürozeiten Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Mittwoch von 12.00
Uhr bis 16.00 Uhr.
Sie schildern unseren Sekretärinnen oder Beratungskräften
kurz Ihr Anliegen; einige wichtige Angaben werden aufgenommen und
Sie können Informationen bekommen und Ihre Fragen zur Lebensberatung
stellen.
Innerhalb von 14 Tagen nach diesem ersten Kontakt erhalten Sie ein
Erstgespräch mit einer unserer Beratungskräfte. Innerhalb
dieses maximal einstündigen Gesprächs können folgende
Fragen geklärt werden: Ist eine längerfristige Beratung
notwendig? Erscheinen anderweitige Hilfsangebote sinnvoll, zu denen
eine Weiterverweisung geschehen kann? Sie können nun direkt
Ihre Problemlage und Ihre Wünsche an die Beratung schildern.
Manchmal ergibt sich schon aus diesem ersten Gespräch eine
Entlastung in der geschilderten Situation. In akuten Krisensituationen
wird meist ein weiteres Gespräch vereinbart, ansonsten schließt
sich eine Wartezeit in der Regel von etwa vier bis sechs Wochen
bis zu einer Weiterberatung an. Es gibt in diesem Gespräch
bereits Vorüberlegungen, ob es sinnvoll ist, weitere Personen
(Familienmitglieder oder auch Lehrer, Erzieherinnen usw.) in die
weitere Beratung miteinzubeziehen. Über einen möglichen
Wechsel der Beratungskraft zur Weiterberatung und die Regelungen
zur Teilkostenbeteiligung werden Sie ebenfalls im Erstgespräch
informiert.
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