Information zur Teilkostenbeteiligung der Klientinnen und Klienten der Lebensberatungsstelle in Langenhagen
Gültig ab dem 01.01. 2016
Zur Finanzierung ihrer Arbeit ist die Lebensberatungsstelle neben kirchlichen und kommunalen Zuschüssen auch auf Ihren Kostenbeitrag angewiesen.
Für Ihre Beratungsgespräche entstehen Ihnen pro Beratungstermin jeweils folgende Kosten:
Beratungsart | Normalgebühr | Reduzierte Gebühr |
Ehe- und Lebensberatung (Einzelberatung) | 25 € | 10 € |
Ehe- und Lebensberatung (Paarberatung) | 50 € | 20 € |
Familien- und Erziehungsberatung | kostenfrei | |
Anwaltliche Erstberatung (Trennung/Scheidung) | 35 € | |
Elternberatung aufgrund familiengerichtlicher Auflage | kostenfrei |
Den genauen Betrag legen Sie im Erstgespräch mit Ihrer Beratungskraft fest.
Bitte beachten Sie:
Vereinbarte Beratungstermine, die nicht spätestens am Vortag abgesagt werden, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Reduzierte Gebühr
Die reduzierte Gebühr gilt für folgende Personengruppen:
- Auszubildende,
- freiwilligen Dienst Leistende,
- Studenten/-innen,
- Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2,
- Empfänger von Grundsicherung,
- Ratsuchende mit niedrigem/ohne eigenes Einkommen.
Ihre Berater/-innen sind für Problemsituationen gerne ansprechbereit.
Grundlegend soll keine Beratung aus finanziellen Gründen scheitern!
Zahlungswege
Über die von Ihnen wahrgenommenen Beratungstermine erhalten Sie eine Rechnung, die Sie wahlweise über folgende Zahlungswege begleichen können:
- bar während der Öffnungszeiten in unserem Büro,
- per Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse Hannover IBAN: DE 1825 0501 8000 4300 3078.