Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bieten wir nach Absprache durch unsere insoweit erfahrenen Fachkräfte für Kindeswohlgefährdung Beratungen für die kommunalen Kindertagesstätten in Langenhagen an (§ 8a SGB VIII).

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat.