Information zur Teilkostenbeteiligung der Klientinnen und Klienten der Lebensberatungsstelle in Langenhagen

Gültig ab dem 01.01.2022

 

Um unser Lebensberatungsangebot auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, erhöhen wir die Teilkostenbeteiligung für die Klienten*innen zum 01.01.2022. Unsere Beratungsangebote im Bereich Familien- und Erziehungsberatung bleiben kostenlos.

Für Ihre Beratungsgespräche (Dauer: 50 - 60 Minuten) entstehen Ihnen pro Beratungstermin jeweils folgende Kosten:

 

Beratungsart Normalgebühr Reduzierte Gebühr
Ehe- und Lebensberatung (Einzelberatung) 50 € 25 € oder 10 €
Ehe- und Lebensberatung (Paarberatung) 80 € 50 € oder 20 €
Familien- und Erziehungsberatung kostenfrei  
Anwaltliche Erstberatung (Trennung/Scheidung) 50 € 35 €
Elternberatung aufgrund familiengerichtlicher Auflage kostenfrei  

 

Den genauen Kostenbeitrag pro Sitzung legen Sie mit Ihrer Beratungskraft im Erstgespräch schriftlich fest und ist ab dem Erstgespräch zu zahlen.

Eine Beendigung der Beratung ist in Absprache mit der Beratungskraft jederzeit möglich.

 

Bitte beachten Sie:

Vereinbarte Beratungstermine, die nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Bei unvorhersehbarer Erkrankung ist eine Rücksprache mit der Beratungskraft erforderlich.

 

Reduzierte Gebühr

Sprechen Sie uns bitte im Erstgespräch an, wenn Sie zu den folgenden Personengruppen zählen, damit wir einen reduzierten Teilkostenbeitrag vereinbaren können, der für Sie leistbar ist.

  • Auszubildende,
  • freiwilligen Dienst Leistende,
  • Studenten/-innen,
  • Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2,
  • Empfänger von Grundsicherung,
  • Ratsuchende mit niedrigem/ohne eigenes Einkommen.

 

Wir wollen weiterhin ALLEN Menschen unsere Lebensberatungsangebote ermöglichen!

Es ist uns wichtig, dass keine Beratung aus finanziellen Gründen scheitert!