Information zur Teilkostenbeteiligung der Klientinnen und Klienten der Lebensberatungsstelle in Langenhagen
Um unser Lebensberatungsangebot auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, erheben wir, in Anlehnung an folgende Tabellen, eine Teilkostenbeteiligung. Unsere Beratungsangebote im Bereich Familien- und Erziehungsberatung bleiben kostenlos.

Die Tabellen sollen Ihnen hier eine erste Orientierung geben. Den genauen Teilkostenbeitrag pro Sitzung legen Sie mit Ihrer Beratungskraft im Erstgespräch schriftlich fest und ist ab dem Erstgespräch zu zahlen.
Reduzierte Gebühr
Sprechen Sie uns bitte im Erstgespräch an, wenn Sie zu den folgenden Personengruppen zählen, damit wir einen reduzierten Teilkostenbeitrag vereinbaren können, der für Sie leistbar ist.
- Auszubildende,
- freiwilligen Dienst Leistende,
- Studierende,
- Empfänger:innen von Arbeitslosengeld 1 und 2,
- Empfänger:innen von Grundsicherung,
- Ratsuchende mit niedrigem/ohne eigenes Einkommen.
Bitte beachten Sie:
Vereinbarte Beratungstermine, die nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Bei unvorhersehbarer Erkrankung ist eine Rücksprache mit der Beratungskraft erforderlich.
Eine Beendigung der Beratung ist in Absprache mit der Beratungskraft jederzeit möglich.
Wir wollen weiterhin ALLEN Menschen unsere Lebensberatungsangebote ermöglichen!
Es ist uns wichtig, dass keine Beratung aus finanziellen Gründen scheitert!